Wahlinformationen
Fragen und Antworten zur Wahl
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Vollversammlungswahl 2023.
Die Industrie- und Handelskammer Ulm vertritt als öffentlich-rechtliche Körperschaft das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik sowie auf europäischer Ebene. Die IHK Ulm übernimmt staatliche Aufgaben, z.B. in der Berufsausbildung, und damit kann die Unternehmerschaft diesen Teil der sie betreffenden Aufgaben und Rechte selbst regeln. Auf Grund ihres öffentlich-rechtlichen Status und der Pflichtmitgliedschaft sind die IHKs ein wirkungsvolles Instrument zur Vertretung der Interessen der Wirtschaft.
Oberstes Gremium der IHK Ulm ist die Vollversammlung, die von den IHK-Mitgliedern gewählt wird. Sie ist das Parlament der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, legt die Höhe der Beitragszahlungen fest, berät und beschließt den Haushalt. Sie wählt den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen (das Präsidium). Weiterhin bestellt sie den Hauptgeschäftsführer oder die Hauptgeschäftsführerin, der oder die mit den Mitarbeitenden der IHK Ulm die Entscheidungen des Präsidiums und der Vollversammlung vorbereitet und ausführt. 52 Mitglieder werden bei der IHK-Wahl in dieses Gremium gewählt. Die Vollversammlung selbst kann bis zu acht weitere Mitglieder in ihren Kreis zuwählen.

Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft, in der alle Wirtschaftszweige an der Willensbildung mitwirken. Entsprechend der Wirtschaftsstruktur wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen ihre Vertreter deshalb in sechs verschiedenen, branchenspezifischen Wahlgruppen. Diese sind:
I | Industrie |
---|---|
II | Handel |
III | Unternehmensnahe Dienstleistungen (insbesondere Verkehr/Logistik, Handelsvertreter, Datenverarbeitung, sonstige unternehmensnahe Dienstleistungen) |
IV | Dienstleistungen (insbesondere Tourismus/Gastgewerbe, Immobilien-/ Wohnungswirtschaft, Versicherungsvermittler, sonstige Dienstleistungen) |
V | Kreditinstitute |
VI | Energie |
Die konkrete Sitzverteilung in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen.

Die Wahlgruppen I Industrie und II Handel werden zusätzlich in jeweils zwei Wahlbezirke unterteilt.
Bei der Wahlgruppe I sind dies der Wahlbezirk Alb-Donau-Kreis/Stadtkreis Ulm und der Wahlbezirk Landkreis Biberach.
Bei der Wahlgruppe II sind dies der Wahlbezirk Alb-Donau-Kreis/Landkreis Biberach und der Wahlbezirk Stadtkreis Ulm.
Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder, die in den festgestellten Wählerlisten eingetragen sind. Außerdem können IHK-Mitglieder wählen, die bis einen Tag vor Ende der Wahlfrist nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Gewählt wird innerhalb des Wahlbezirks und der Wahlgruppe, der man selbst angehört. Jedes IHK-Mitglied hat dabei unabhängig von der Höhe des Beitrags und der Größe des Unternehmens eine Stimme.
Gewählt werden können:
- Inhaber und Inhaberinnen von IHK-zugehörigen Einzelunternehmen
- gesetzlich Vertretungsberechtigte von IHK-zugehörigen Unternehmen (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH)
- ins Handelsregister eingetragene Prokuristen und Prokuristinnen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-zugehörigen Unternehmen .
Die Kandidierenden müssen bis spätestens am letzten Tag der Wahlfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben und zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt sein. Zudem müssen sie in den Wählerlisten aufgeführt sein. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur in seiner Wahlgruppe kandidieren und nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.
Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können bis zum für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftliche (per Post an Wahlausschuss der IHK Ulm, c/o Cynthia Krauss, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm) Wahlvorschläge einreichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax (0731 173-5353) zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail (wahlausschuss@ulm.ihk.de).
Die Wahl zur Vollversammlung der IHK Ulm für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 erfolgt im Frühjahr 2023 als Brief- und Online-Wahl. Die Wahlunterlagen werden am an alle Wahlberechtigten versendet, die in den Wählerlisten enthalten sind. Die Wahlfrist endet am . Bis dahin muss entweder die Stimmabgabe online erfolgen oder müssen die Briefwahlunterlagen bei der IHK Ulm eingegangen sein.
Die wichtigsten Fristen finden Sie in unserer Zeitschiene. Diese ergeben sich aus der Wahlordnung der IHK Ulm und wurden durch den Wahlausschuss am 9. November 2022 beschlossen und am 12. Dezember 2022 bekannt gemacht.
Die Wählerlisten werden getrennt nach Wahlgruppen - und in den Wahlgruppen Industrie und Handel zusätzlich getrennt nach Wahlbezirken - aufgestellt. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in einer der Wählerlisten eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. Daneben sind die Wählerlisten auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegen, in welcher Wahlgruppe und Wahlbezirk man wahlberechtigt und wählbar ist.
Die Wählerlisten konnten in der Zeit vom 17. Januar 2023 bis 23. Januar 2023 von den IHK-zugehörigen Unternehmen oder ihren Bevollmächtigten in der Industrie- und Handelskammer Ulm, Raum 217, 2. OG, Olgastraße 101, 89073 Ulm während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten, Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Wählerlisten mussten bis spätetens schriftlich (Wahlausschuss, Industrie- und Handelskammer Ulm, c/o Cynthia Krauss, Recht und Steuern, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm), per Fax (0731 173-5353) oder als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahlausschuss@ulm.ihk.de) beim Wahlausschuss eingehen. Über die Anträge und Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest. Wählen bzw. gewählt werden kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Außerdem können IHK-Mitglieder wählen, die bis einen Tag vor Ende der Wahlfrist nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl hat die Vollversammlung auf Vorschlag des Präsidiums am 11. Oktober 2022 einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Seine Aufgabe ist es, für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf zu sorgen und die ihm nach der Wahlordnung übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Er setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender:
Dr. Peter Kulitz
Mitglieder:
Robert Bayer
Johanna Kienzerle
Monika Rayher
Hans Schlenk
Dr. H. Werner Utz
Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:
Wahlausschuss
Industrie- und Handelskammer Ulm
c/o Cynthia Krauss
Recht und Steuern
Olgastraße 95-101
89073 Ulm
Fax: 0731 173-5353
E-Mail: wahlausschuss@ulm.ihk.de
Alle Zuschriften in Wahlangelegenheiten sind ausschließlich an den Wahlausschuss zu richten.
Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl 2023 entweder per Briefwahl oder per Online-Wahl abgeben. Jeder Wahlberechtigte kann jedoch nur einmal wählen. Gültig ist die erste bei der IHK Ulm eingegangene Wahlbeteiligung.
Das Ergebnis der Wahl wird durch den Wahlausschuss festgestellt. Dies findet am unmittelbar nach Auszählung der Stimmen statt.
Das Wahlergebnis wird nach der Feststellung durch den Wahlausschuss auf der Internetseite www.ihk.de/ulm bekannt gemacht. Das Ergebnis wird ebenfalls in der Juni-Ausgabe unserer IHK-Zeitschrift „Die Wirtschaft zwischen Alb und Bodensee“ veröffentlicht.