Vollversammlung
Die IHK-Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der IHK Ulm. Sie wird von den Mitgliedsunternehmen demokratisch gewählt und spiegelt die Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks wider.
Die IHK-Zugehörigen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. Die Wahl erfolgt in sechs Wahlgruppen.
Die Vollversammlung ist das Parlament der Wirtschaft unserer Region. Sie bestimmt den Kurs der IHK Ulm und entscheidet über Fragen, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus wählen die Mitglieder der Vollversammlung den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen (das Präsidium), beschließen den IHK-Haushalt und entscheiden über die zu entrichtenden Beiträge. Die Vollversammlung bestellt den Hauptgeschäftsführer oder die Hauptgeschäftsführerin, der oder die mit den Mitarbeitenden der IHK die Entscheidungen des Präsidiums und der Vollversammlung vorbereitet und ausführt.
Die Vollversammlung wird vom Präsidenten oder der Präsidentin mindestens dreimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung einberufen.
